AGB

Vorwort

Die Jugendbegegnungsstätte Gosselding ist von einem Personenkreis mit Erfahrung in der Jugendverbandsarbeit für Gruppen aus dieser Arbeit errichtet worden. Gruppen aus anderen Formen der Jugendarbeit, Schulklassen und Gruppen aus dem Ausland sind selbstverständlich ebenso willkommen.

Je ferner eine Belegungsgruppe der Jugendverbandsarbeit steht, desto wichtiger ist es unserer Erfahrung nach jedoch auf folgendes hinzuweisen: Gosselding unterscheidet sich in Preis und Leistung von einem Hotel oder einem Gasthaus. Das Engagement unserer Gäste beim Reinigen des Hauses während der Belegung, bei der Müllentsorgung, beim Heizen der Öfen im Altbau und bei der Vorreinigung vor dem Verlassen des Hauses ist Teil unseres Konzeptes.Nur der Neubau des Haupthauses und die Kleingruppenwohnung sind mit Zentralheizung versehen. Wir bieten ausschließlich Übernachtung mit Selbstverpflegung an. Vollverpflegung kann über andere Anbieter organisiert werden. Adressen solcher Anbieter finden sich in der Hausinformation, die mit der Belegungsbestätigung verschickt wird.Im Winter kann eine unbehinderte An- und Abfahrt nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit garantiert werden. Gosselding liegt auf dem Land und wird daher von Katzen bewohnt, die verhindern, dass Mäuse im Haus ihren Wohnsitz nehmen. Auf den Wiesen um das Haus weiden im Sommer Kühe. Vor allem, wenn Ihnen diese Art der Unterkunft fremd ist, möchten wir Sie ermuntern, sich Gosselding vor einem Vertragsabschluss anzusehen. Wir helfen gerne bei der Klärung organisatorischer und sonstiger Fragen.

Einige Hausregeln

Mitgebracht werden müssen Bettdecke mit Bezug, Kopfkissen mit Bezug, Spannbettuch, Hütten- oder Hausschuhe und Handtücher für den eigenen Gebrauch. Die Benutzung von Schlafsäcken ist erlaubt, das Beziehen der Matratzen mit einem eigenen Spannbettuch ist Pflicht. Aufenthaltsräume dürfen nicht als Schlafräume genutzt werden.

Im Haupthaus und in der Kleingruppenwohnung herrscht Rauchverbot. Wird gegen das Rauchverbot verstoßen, erheben wir eine Reinigungspauschale von 25,00 Euro pro Raum.

Getränke (Säfte, Mineralwasser, Limonaden und, soweit es die gesetzlichen Altersgrenzen erlauben, Bier) sind aus dem Lager im Hause abzunehmen, bei Verstoß gegen diese Bestimmung erheben wir eine Bereitstellungsgebühr von 35,00 Euro. Die Getränkepreise sind im Haus angeschlagen und können vor der Belegung bei der Hausverwaltung erfragt werden. Von den Gruppen verfügte Preisaufschläge sind nicht zulässig. Sonderwünsche sind mit der Hausverwaltung drei Wochen vor der Belegung zu besprechen.

Wegen immer wieder eintretender Beschädigung der Häuser sind Ballspiele mit harten Bällen, sowie andere Spiele, bei denen harte Gegenstände geworfen oder getreten werden, im Hof nicht erlaubt.

Gosselding ist nicht zuletzt wegen seiner Lage als Einödhof für die Jugendarbeit ausgebaut worden. Jede Gruppe beschließt ihre eigene Nachtruheregelung. Wenn das Haupthaus und die Kleingruppenwohnung von getrennten Gruppen belegt sind, muss aufeinander Rücksicht genommen werden.

Ein Lagerfeuer kann auf der Feuerstelle entzündet werden. Es muss vor dem Verlassen mit mindestens zwei Eimern Wasser sorgfältig gelöscht werden.
In der Scheune gelagertes Brennholz für die Ofenheizung steht für das Lagerfeuer unter keinen Umständen zur Verfügung.

Matratzen dürfen nicht aus den Liegeflächen genommen werden. Tische, Stühle und andere Möbel müssen im Haus bleiben. Für den Aufenthalt im Hof stehen besondere Klapptische und Klappbänke (Biergarnituren) zur Verfügung. Diese Tische und Bänke sollen am Ende des Abends unter das Vordach des Altbaus gestellt werden.

Anreise, Abrechnung, Absagen, Schadenregulierung

Übergabe für das Haus ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, generell ab 15:00 Uhr möglich. Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Belegung muss eine etwa  abweichende Anreisezeit der Verwaltung mitgeteilt werden und zwar per Fax oder E-Mail; bestätigt die Verwaltung diese andere Anreisezeit nicht, so verbleibt es bei der Anreisezeit ab 15:00 Uhr. Abnahme des Hauses nach Absprache bis 13:00 Uhr. Bei früherer Abreise werden gegebenenfalls entstandene Schäden nachträglich berechnet.Die Fahrzeuge – maximal  15 –  können auf den entsprechend ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Ein Omnibus kann beim Haus geparkt werden. Für geparkte Fahrzeuge wird keinerlei Haftung übernommen.

Abrechnung

Nachdem das Haus für Kinder- und Jugendgruppen betrieben wird, bezahlen Kinder und Jugendliche auch den angegebenen Übernachtungssatz. Für die Belegung durch Gruppen von Erwachsenen gelten eigene Übernachtungssätze. Gruppenmitglieder, die beim Haus in Wohnmobilen übernachten oder zelten bezahlen den vollen Übernachtungspreis.

Absagen

Absagen müssen schriftlich erfolgen; erfolgt die Absage bis 6 Monate vor der angemeldeten Maßnahme sind 10 % des zu erwartenden Gesamtpreises zu entrichten, erfolgt die Absage zwischen 6 und 3 Monaten vor der angemeldeten Maßnahme sind 50 % zu entrichten, erfolgt die Absage weniger als 3 Monate vor der angemeldeten Maßnahme, dann sind 100 % des erwartenden Gesamtpreises zu entrichten. Berechnungsgrundlage ist die jeweilige Mindestbelegung des Haupthauses und / oder der Kleingruppenwohnung Wird ein Ersatzbeleger gefunden, entstehen diese Kosten nicht. Bei größeren Belegungszeiträumen und bei Buchungen aus dem Ausland behalten wir uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

Schadenregulierung

Der Benutzer bzw. Unterzeichner des Vertrages haftet für alle durch die Benutzer angerichteten Schäden. Der Veranstaltungsleiter begeht vor dem Bezug- und nach dem Verlassen des Hauses gemeinsam mit einem Vertreter des Fördervereins die überlassenen Räumlichkeiten. Die Reparatur festgestellter Beschädigungen ist von der Belegungsgruppe zu bezahlen. Der Mindesteinsatz beträgt 30 Euro. Bei schweren Beschädigungen werden Handwerksbetriebe aus der Umgebung mit den Reparaturen beauftragt. Die Schadenregulierung innerhalb der Gruppe oder mit einer Versicherung ist nicht Sache des Fördervereines oder der Hausverwaltung in Gosselding.

Hausverwaltung

Dem Benutzer ist bekannt, dass dem Hausleiter sowie seinen Beauftragten oder den Vorstandsmitgliedern des Fördervereines selbst jederzeit Zutritt zum Haus und zu allen Räumen zu gewähren ist. Den Anweisungen des Leiters der Begegnungsstätte oder des von ihm Beauftragten ist Folge zu leisten. Diese Anweisungen werden den für die Gruppe verantwortlichen Personen mitgeteilt, die daraufhin für die Umsetzung der Anweisung Sorge tragen müssen. Der Leiter der Begegnungsstätte oder seine Beauftragten agieren nicht als pädagogisches Hilfspersonal der Belegungsgruppe.

Benennung eines Verantwortlichen

Nimmt der Unterzeichner nicht selber an der Belegung teil, so hat er einen Verantwortlichen für die jeweilige Gruppe zu benennen. Der Veranstaltungsleiter muss sich vor dem Bezug des Hauses in die Handhabung der Küche, die Mülltrennung, die Benutzung der Öfen etc. einweisen lassen.

Unerfreuliches

Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung / AGB kann ein Gast oder eine Gruppe des Hauses verwiesen werden. Das gilt auch für den Fall dass die Belegung unter Angabe einer falschen Gruppenbezeichnung erschlichen wurde. Nationalistische, nationalsozialistische oder neonationalsozialistische Gruppen sind in Gosselding unerwünscht und erhalten keine Belegungsverträge.

Juristisches

Die Bezahlung gebuchter Leistungen behält sich der Förderverein vor. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung werden mit der Akzeptierung der Belegungszusage als verbindliche Geschäftsgrundlage anerkannt. Preisänderungen behalten wir uns vor. Erfüllungsort ist Gosselding. Gerichtsstand ist Mühldorf.

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